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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.12.1999 - 1 Ws 371/99   

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OLG Jena, 16.12.1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,21188)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.12.1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,21188)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,21188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung einer Berufung der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet zur Vermeidung einer bloßen Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ohne neue Erkenntnisse; Anwendbarkeit des § 313 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei einem Antrag der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Der Gesetzgeber wollte mit § 322a Satz 2 StPO lediglich die sachliche Prüfung nach § 313 Abs. 2 StPO einer weiteren gerichtlichen Kontrolle entziehen (vgl. BR-Drs. 12/1217, Seite 40); eine Auslegung des § 322a Satz 2 StPO dahingehend, auch die vorgelagerte, nach formalen Erwägungen zu treffende Entscheidung darüber, dass ein Bagatellfall im Sinne des § 313 Abs. 1 StPO vorliege, vom Anwendungsbereich des § 322 Abs. 2 StPO auszunehmen, wäre mit dieser Intention, dem Charakter der Norm als rechtswegbeschränkende Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 4 Ws 18/2006 -, juris Rn. 5) und ihrem Wortlaut unvereinbar, der nicht auf "den Beschluss nach § 313 Abs. 2", sondern auf die Entscheidung über die Annahme der Berufung abstellt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, aaO; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 -, juris Rn. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 Ws 246/98 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 4 Ws 311/98 -, juris Rn. 7; OLG Köln, NStZ 1996, 150, 151; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; Gössel aaO Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO: OLG Dresden, Beschluss vom 6. November 2020 - 2 Ws 456/20 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 -, juris Rn. 18 f.; KG, aaO; ohne Festlegung auf ein bestimmtes Rechtsmittel: OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 Ws 371/99 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juni 1994 - 1 Ws 280-281/94 -, juris).
  • KG, 16.01.2017 - 5 Ws 2/17

    Annahmeberufung bei Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft

    Rspr. der Oberlandesgerichte; vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 Ws 56/13 - juris; OLG Dresden NStZ 2011, 477; HansOLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Hamm VRS 95, 382 und NStZ 1996, 455; OLG Köln NStZ 1996, 150, 151; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 306; NStZ 1994, 601; OLG Oldenburg NdsRpfl 1995, 135; OLG Schleswig SchlHA 2000, 256; OLG Stuttgart Justiz 2000, 425; Senat, Beschluss vom 16. August 2016 - 5 Ws 120/16 - KG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 3 Ws 226/97 - juris; Paul in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 322a Rdn. 1; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 322a Rdn. 10 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 322a Rdn. 8; ferner [ohne Festlegung auf die Art des statthaften Rechtsmittels] OLG Jena StraFo 2000, 92; OLG Karlsruhe MDR 1996, 517).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.08.1999 - 1 Ws 371/99   

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https://dejure.org/1999,11570
OLG Düsseldorf, 20.08.1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,11570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,11570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 1999 - 1 Ws 371/99 (https://dejure.org/1999,11570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.1999 - 1 Ws 371/99
    Diese nach Auffassung des Senats verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung darf allerdings nicht dazu führen, daß mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache bei Ausländern eine Verkürzung der auch ihnen zustehenden grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantien zur Folge haben (vgl. BVerfG NJW 1975, 1597 ).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.1999 - 1 Ws 371/99
    Die vereinzelt vertretene gegenteilige Auffassung widerspricht dem ausdrücklichen Wortlaut des § 184 GVG , der für den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht gilt und zwingendes Recht ist (vgl. BGHSt 30, 182 = NJW 1982, 532 ; KK-Diemer, a. a. O., § 184 GVG Rdnr. 1 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1999 - 1 Ws 907/99

    Rechtsmittel; Formerfordernisse; Ausländischer Angeklagter; Berufungsschreiben;

    Zwar ist richtig, daß gemäß § 184 GVG die Gerichtssprache deutsch ist und deshalb auch Rechtsmittelschriften in deutscher Sprache eingereicht werden müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 20. August 1999 - 1 Ws 371/99 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 16.06.2023 - AN 14 K 22.01473

    Deutsch als Gerichtssprache

    Außerdem kann die Wirksamkeit eines in einer Fremdsprache eingereichten Schriftstücks im Interesse der Rechtssicherheit nicht von dem zufälligen Umstand abhängen, ob die zuständige Kammer die betreffende Fremdsprache ausreichend beherrscht (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 20.8.99 - 1 Ws 371-99 - NStZ-RR 1999, 364).
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